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Die Auswahl ist riesig

PKW-Auswahl vieler Hersteller und Typen

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Nutzfahrzeuge

Transporter & Busse
vieler Hersteller.
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  1. Vertragsabschluß
    1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt.
    2. Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen sind schriftlich niederzulegen.
    3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
  2. Preise
    1. Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Mehrwertsteuer innerhalb der vereinbarten Lieferfrist berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.
    2. Für das bestellte Fahrzeug besteht keine Preisbindung im Ausland seitens des Verkäufers. Das heißt: Preiserhöhungen des Herstellers / Importeurs werden bis zum Endverbraucher weitergegeben. Diese Preiserhöhung ist dem Endverbraucher in vollem Umfang nachzuweisen.
  3. Zahlung
    1. Der volle Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs, spätestens jedoch sieben Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersenden der Rechnung vom Käufer zu zahlen.
    2. Die Zahlung hat in bar, per LZB- Scheck oder per unwiderruflich bestätigtem Bankscheck zu erfolgen.
    3. Anzahlungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung vom Käufer geleistet.
    4. Schecks werden nur zahlungshalber, nicht Erfüllungs statt angenommen.
    5. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
  4. Lieferung und Abnahme
    1. Lieferfristen beginnen mit dem Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Käufer. Diese sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.
    2. Streik, höhere Gewalt und Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten befreien den Verkäufer von der Lieferung. Der Käufer kann mit Bekanntgabe der Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
    3. Bei Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins hat der Käufer das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins von mehr als vier Wochen muss der Käufer dem Verkäufer eine Nachfrist von weiteren maximal vier Wochen zugestehen.
    4. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige / Rechung den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, den Kaufgegenstand innerhalb dieser Frist abzunehmen.
    5. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen, z. B. Herstellerprospekten, über Lieferumfang, Leistung, Maße, Betriebsstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstands sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werksseitige Änderungen während der laufenden Produktion und die übliche Serienstreuung. Dies gilt selbstverständlich nicht für schriftlich vereinbarte Ausstattungsmerkmale, es sei denn, der Hersteller nimmt insbesondere bei Modelljahreswechseln Ausstattungsveränderungen vor.
    6. Die Abnahme des Kaufgegenstands hat innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von sieben Tagen im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertraglichen Leistungen abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Das gleiche gilt, wenn der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert.
  5. Garantie & Gewährleistung
    1. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Fahrzeuge mit KFZ- Brief zulassungsfertig auszuliefern. Bei Auslieferung wird dem Kunden ein vom autorisierten Vertragshändler ausgefülltes und abgestempeltes Garantieheft in Landesssprache übergeben, bzw. nach Zulassung des Fahrzeuges nachgereicht.
    2. Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers / Importeurs.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Verkäufers aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Wahrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefs dem Verkäufer zu. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.
  7. Haftung
    1. Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  8. Gerichtsstand
    1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermittlers / Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Vermittlers / Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
  9. Schlussklausel
    1. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.